Terminvereinbarungen für einen Sprechstundentermin und Psychotherapie sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie mich in meiner Telefonsprechzeit montags oder donnerstags von 12.00 Uhr bis 12.50 Uhr unter 0159-01385972 an. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab; ansonsten entstehen 80 Euro Ausfallhonorar.
Sollte ich Ihnen zeitnah keinen Termin anbieten können, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter folgender Rufnummer wenden: 0921 787765-55030. Diese ist ihnen bei der Vermittlung eines Erstgespräches behilflich. Nähere Informationen finden Sie auch hier.
Ich bin approbierte Verhaltenstherapeutin mit Kassenzulassung und Eintragung ins Arztregister. Ich habe die Berechtigung und Zulassung mit allen gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen abzurechnen. Eine Überweisung vom Hausarzt/Facharzt ist nicht notwendig. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit.
In Deutschland gibt es drei Richtlinienverfahren, die mit der Krankenkasse - bei vorhandener psychischer Diagnose - abrechenbar sind: tiefenpsychologische Therapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie.
Ich werde häufig gefragt, ob bestimmte Erkrankungen ein bestimmtes Therapieverfahren erfordern. Die Antwort darauf lautet nein, da 60 % des Wirkfaktors einer Psychotherapie (nach Grawe) die therapeutische Beziehung ausmacht.
Es ist also wichtiger, dass Sie sich fragen, ob Sie sich bei Ihrer Therapeutin wohl fühlen und sich dort öffnen können. Die Vorgehensweisen der einzelnen Therapieverfahren sind etwas unterschiedlich, Ziel ist allerdings immer, Leid zu reduzieren.
Zu Beginn jeder Therapie steht ein ausführliches Kennenlernen und die Diagnostik. Das Erstgespräch und zwei weitere Sprechstunden-Sitzungen geben Ihnen Gelegenheit, Ihr Anliegen zu schildern und sich gegenseitig kennen zu lernen.
Die therapeutischen Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich für 50 Minuten statt.
Die Therapiedauer beträgt je nach individuellem Störungsbild zwischen etwa einem halben Jahr und zwei Jahren. Selbstverständlich unterliegen alle Ihre Aussagen der Schweigepflicht der Therapeutin. Falls Bedarf besteht, können Angehörige mit in die Behandlung einbezogen werden.
Eine Wegbeschreibung zu meiner Praxis finden Sie hier.