Ich habe die Berechtigung und Zulassung mit allen gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen abzurechnen. Drei Sprechstundentermine werden auf jeden Fall von der Kasse übernommen. Nach diesen Vorgesprächen entscheidet die Krankenkasse über die Übernahme der Kosten im Rahmen des individuellen Befundes und der Erfolgsaussichten der Therapie. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach Zusage der Therapie i.R. 100% der Therapiekosten. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und einmal im Quartal Ihre Gesundheitskarte mit.
Bei privaten Krankenversicherungsträgern ist der Anteil der Kostenübernahme abhängig von ihren Vertragsbedingungen. Ich orientiere mich bei meinem Honorar an der gesetzlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn, ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenkasse die Kosten für einen psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob hierfür ein Antrag notwendig ist. Bitte informieren Sie vor dem Erstgespräch Ihre private Krankenversicherung, da manche Kassen sonst die Kosten für das Erstgespräch nicht übernehmen. Bringen Sie alle nötigen Antragsformulare zum Erstgespräch mit.
Die Kosten für eine Paartherapie werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).